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Bewertung und Vermögenszuordnung bei Personengesellschaft
Bewertung - Bei einer Personengesellschaft als Alleineigentümerin ihres Vermögens führt die Zuordnung eines an sie übertragenen Vermögensgegenstandes zivilrechtlich und steuerrechtlich zu der entsprechenden Bereicherung der Gesellschaft.
Der Wert des Kapitalanteils leitet sich aus dem Gesellschaftsvermögen ab. Die Bewertung des Wertes der Beteiligung des Gesellschafters, also der Wert des Gesellschaftsanteils richtet sich nach den bewertungsrechtlichen Vorschriften entsprechend der § 97 Abs. 1a BewG und § 109 BewG.
Der Wert eines Anteils am Betriebsvermögen einer in § 97 genannten Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse ist mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Für die Ermittlung des gemeinen Werts gilt § 11 Abs. 2 entsprechend.
In einem zweiter Schritt sind die Kapitalkonten aus der Gesamthandsbilanz dem jeweiligen Gesellschafter vorweg zuzurechnen; der verbleibende Wert ist nach dem für die Gesellschaft maßgebenden Gewinnverteilungsschlüssel auf die Gesellschafter aufzuteilen; Vorabgewinnanteile sind nicht zu berücksichtigen.
Benötigen Sie Hilfe bei der Bewertung Ihrer entsprechenden Gesellschaftsanteile, sprechen Sie mich gern an.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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Kommentare
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