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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (70 Worte)

Ist-Besteuerung

Gemäß § 20 UStG kann eine Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Besteuerung) - anstelle nach vereinbarten Entgelten (Soll-Besteuerung) - beantragt werden.

Für die Ist-Besteuerung darf der antragstellende Unternehmer im vorangegangenen Kalenderjahr keinen Gesamtumsatz über 500.000 Euro erzielt haben (ab 01.01.2020 600.000 €) - oder er ist von der Buchführungs- und Abschlussverpflichtung nach § 148 AO befreit - oder er ist Freiberufler im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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Freitag, 29. März 2024

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