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Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer
Steuerermäßigung - Ermäßigung der Einkommensteuer bei Belastung mit Erbschaftsteuer - § 35b EStG
Werden bei der Ermittlung der Einkünfte in der Einkommensteuererklärung Einkünfte berücksichtigt, die im Veranlagungszeitraum oder in den 4 vorangegangenen Veranlagungszeiträumen als Erwerb von Todes wegen der Erbschaftsteuer unterlegen haben, wird die Einkommensteuer auf Antrag gemäß § 35b EStG ermäßigt (Steuerermäßigung).
Der entsprechende Antrag kommt somit ausschließlich für Erwerbe von Todes wegen in Betracht, die in den Veranlagungszeiträumen 2012 bis 2016 der Erbschaftsteuer (ErbSt) unterlegen haben.
Für nähere und detailliertere Angaben hierzu, sprechen Sie mich gern in einem persönlichen Gespräch an.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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