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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (144 Worte)

Einbringung: Offene Sacheinlage in GmbH

Entsteht Grunderwerbsteuer bei der Einlage (Sacheinlage) von Grundvermögen in eine GmbH?

Grunderwerbsteuer fällt immer dann an, wenn eine Einlage Grundvermögen (Sacheinlage) zum Inhalt hat.

Oder es durch die Einlage von Anteilen an grundbesitzenden Kapitalgesellschaften zu einer Anteilsvereinigung in der Hand der GmbH kommt. Diese Situation entsteht, wenn die GmbH aufgrund der Einbringung mindestens 95 % der Anteile an der grundbesitzenden anderen Kapitalgesellschaft hält.

Sollte durch eine Einbringung solch eine Situation entstehen, sollte unter Umständen eine Teilung des einzubringenden GmbH-Anteils angedacht werden. Hierdurch könnte durch das Rückhalten des neu geschaffenen GmbH-Anteils in der Hand (des Einbringenden) die Anteilsvereinigung bei der die Kapitalerhöhung durchführenden GmbH vermieden werden.

Auch könnte überlegt werden, die GmbH in eine Personengesellschaft umzuwandeln. Dann könnten 94 % der Anteile eingebracht werden, um dann mit Ablauf der kritischen 5 Jahre die restlichen 6 % zu übertragen. Diesem Vorgehen steht die Finanzverwaltung aber kritisch gegenüber.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Donnerstag, 18. April 2024

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