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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
2 Minuten Lesezeit (332 Worte)

Einkommensprognose für Familienversicherung

Das Landessozialgesicht Rheinland-Pfalz hatte in einem Urteil vom 15.09.2016 (L 5 KR 52/16) festgestellt, dass bei der Prüfung der Voraussetzungen der Familienversicherung die Bestimmungen der Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler zur Feststellung des Einkommens nicht unmittelbar anwendbar sind.

Bei der Feststellung des Bestehens einer Familienversicherung handelt es sich um eine Statusentscheidung im Versicherungsrecht, bei der grundsätzlich eine vorausschauende Betrachtungsweise (Einkommensprognose) angezeigt ist (BSG, 07.12.2000, B 10 KR 3/99 R)

Erforderlich ist eine Prognose unter Einbeziehung der mit hinreichender Sicherheit zu erwartenden Veränderungen. Das hierbei gewonnene Ergebnis bleibt dann auch verbindlich, wenn die Entwicklung später anders verläuft als angenommen.

Die Änderung kann jedoch Anlass für eine neue Prüfung und - wiederum vorausschauende – Beurteilung sein. Demgemäß können zwar Feststellungen zur Höhe der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit aus einem vergangene Zeiträume betreffenden Veranlagungsjahr Indizwirkung auch für die Prognose der Höhe der künftig aus dieser Tätigkeit zu erwartenden Einkünfte haben.

Dem Versicherten muss aber die Möglichkeit eröffnet werden, Nachweise über eine abweichend hiervon niedrigere Höhe der zu erwartenden Einkünfte zu führen.(BSG, 17.08.1982, 3 RK 68/80).

Der Rechtsauffassung der beklagten Versicherung, dass allein die Höhe der Einkünfte im letzten aktuellen Einkommensteuerbescheid für die Beurteilung der Voraussetzungen der Familienversicherung maßgeblich sei, ist zu Recht entgegengetreten worden.

Zudem wird selbst bei der Beitragsfestsetzung für freiwillig versicherte Selbstständige nach Maßgabe der „Einheitlichen Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und weiterer Mitgliedergruppen sowie zur Zahlung und Fälligkeit der von Mitgliedern selbst zu entrichtenden Beiträge (Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler)“ vom 27.10.2008, zuletzt geändert am 10.12.2014, des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eingeräumt, den voraussichtlichen Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit abweichend vom letzten aktuellen Einkommensteuerbescheid nachzuweisen, wenn die Beitragsbemessung aus dem Arbeitseinkommen auf der Grundlage des aktuellen Einkommensteuerbescheids eine unverhältnismäßige Belastung darstellt (vgl. § 6 Abs. 3a Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler).

Eine ausnahmslos zwingende Anknüpfung an die im letzten aktuellen Einkommensteuerbescheid ausgewiesene Höhe der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, wie sie die Beklagte für die Feststellung der Voraussetzungen der Familienversicherung von Angehörigen für richtig hält, findet mithin auch im Beitragsrecht nicht statt.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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Donnerstag, 25. April 2024

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