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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (65 Worte)

BFH, 29.03.2017, XI R 5/16

  • Urteile

Korrektur bei Abweichung zwischen Steuererklärung und "eDaten"

Das Finanzgericht Düsseldorf urteilte im Urteil vom 11.10.2016 (10 K 1715/16 E) dass, wenn die Daten in der Steuererklärung von den elektronisch vorhandenen Daten (eDaten) abweichen, ist das Finanzamt auch nach der Bestandskraft noch befugt, den Einkommensteuerbescheid zu ändern.

Benötigen Sie Hilfe bei der Überprüfung Ihrer Steuerbescheide, sprechen Sie mich gern an.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

 
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Donnerstag, 18. April 2024

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