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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (260 Worte)

Neues Reisekostenrecht ab 2014

Seit 01.01.2014 kommt das neue Reisekostenrest zur Anwendung. Nach fast 2 Jahren kommt es dennoch immer wieder zu Diskussionen über die Auslegungen der steuerlichen Vorschriften.

Erste Tätigkeitsstätte (neues Reisekostenrecht) Der neue Begriff der ersten Tätigkeitsstätte wurde im § 9 Abs. 4 EStG verankert. Die Bestimmung dieses Ortes ist entscheidend, da alle Fahren zu anderen Einsatzorten nunmehr Dienstfahrten darstellen.

Fahrten zu Sammelpunkten Hierzu liegt nunmehr eine erste Finanzgerichtsentscheidung vor (FG Nürnberg, 13.05.2016, 4 K 1536/15). Hiernach können Aufwendungen für Fahrten zu Sammelpunkten wie zur ersten Tätigkeitsstätte nur mit der Entfernungspauschale geltend gemacht werden.

Fahrten zu weiträumigen Tätigkeitsgebieten Sind Steuerpflichtige in einem weiträumigen Gebiet tätig (z.B. Schornsteinfeger), können die Aufwendungen für die Fahrten zu nächstgelegenen Punkt des weiträumigen Gebietes ebenfalls nur mit der Entfernungspauschale angesetzt werden.

Fahrtkosten der Arbeitnehmer Privat erworbene Fahrkarten für die öffentlichen Verkehrsmittel können vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden, wenn sie für Auswärtstätigkeiten angefallen sind. D.h. steuerfrei können die Fahrtkosten erstattet werden, wenn es sich um Dienstfahrten handelt.

Verpflegungsmehrauswand Durch die Verfügung des BayLfSt vom 15.02.2016 wurden die Veränderungen hinsichtlich der "Dreimonatsfrist" noch einmal deutlich. Hier haben die Arbeitgeber hinsichtlich der Erstattung der Verpflegungsmehraufwendungen die neuen Ermittlungen zu beachten. Betroffen sind vor allem Monteure, die täglich den betrieb anfahren, ohne dort die erste Tätigkeitsstätte zu haben.

Übernachtungskosten Übernachtungskosten könne weiterhin über Pauschalen oder Einzelnachweise abgerechnet werden. Für LKW-Fahrer können nunmehr jedoch pauschal 5,00 € je Übernachtung geltend gemacht werden (FG Münster, 02.09.2015, 7 K 2393/13).

Haben Sie Fragen zur steuerlich optimalen Gestaltung der ersten Tätigkeitsstätte und der Reisekostenabrechnungen, sprechen Sie mich gern an.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Dienstag, 23. April 2024

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