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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
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Keine Kürzung für Grundbesitz bei Betriebsaufspaltung
Der BFH (22.06.2016, X R 54/14) hatte sich mit der Frage auseinander zu setzen, ob bei der Vermietung eines Grundstücks im Rahmen einer Betriebsaufspaltung eine Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG vornehmbar wäre.
In dem Urteil kamen die Richter zu der Ansicht, dass ein Besitz-Einzelunternehmen, das im Rahmen einer Betriebsaufspaltung Grundbesitz an eine Betriebs-Kapitalgesellschaft verpachtet, die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG auch dann nicht in Anspruch nehmen könne, wenn die Betriebs-Kapitalgesellschaft vermögensverwaltend tätig ist.Selbst wenn in einem derartigen Fall die Betriebs-Kapitalgesellschaft die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung erfüllt, kommt eine Anwendung dieser Kürzungsvorschrift auf das Besitz-Einzelunternehmen im Wege einer "Merkmalsübertragung" nicht in Betracht (Abgrenzung zu dem zu § 3 Nr. 20 GewStG ergangenen Senatsurteil vom 29. März 2006 X R 59/00, BFHE 213, 50, BStBl II 2006, 661).
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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