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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (159 Worte)

Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Der Bundestag am 12.05.2016 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung angenommen.

Zukünftig wird es demnach folgende Änderungen geben:
  • Die Steuererklärungen müssen künftig von Steuerpflichtigen, die sich nicht steuerlich beraten lassen, nicht mehr bis Ende Mai, sondern erst bis Ende Juli abgegeben werden.
  • Steuerpflichtige, die von Steuerberatern beraten werden, erhalten ebenfalls zwei Monate mehr Zeit und müssen die Erklärung erst bis Ende Februar des übernächsten Jahres einreichen.
  • Steuerpflichtige, die diese Fristen nicht einhalten, müssen mit einem Verspätungszuschlag von 25 € pro Verspätungsmonat rechnen.
  • Ein Verspätungszuschlag wird jedoch nicht erhoben, wenn keine Steuer fällig wird oder eine Steuererstattung erfolgt.
  • Die Pflicht zur sofortigen Vorlage von Belegen mit den Steuererklärungen entfällt weitgehend. Eine Anforderung dieser Belege bleibt den Finanzämtern jedoch vorbehalten.
  • Der Schriftverkehr soll weitgehend auf elektronische Verkehrswege umgestellt werden. So werden sich die Steuerpflichtigen ihre Steuerbescheide über das Elster-Portal der Finanzverwaltung herunterladen müssen.
Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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Mittwoch, 24. April 2024

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