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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (76 Worte)

Steuerberatungskosten für den Erblasser

Vom Erben getragene Steuerberaterkosten für Erklärungen des Erblassers

Die von den Erben getragenen Steuerberatungskosten, die im Rahmen der Einkommensteuererklärung für den Erblasser anfallen, stellen keine Nachlassregelungskosten oder Kosten zur Erlangung des Erwerbs gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG dar.

Gemäß Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder  vom 11.12.2015 - S 3810 BStBl 2015 I S. 1028 können sie jedoch als Erblasserschulden abzugsfähige Nachlassverbindlichkeiten i. S. d. § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG darstellen, soweit sie vom Erblasser herrühren.

Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Freitag, 19. April 2024

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