CPM Steuerberater News
Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
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Steuerberatungskosten für den Erblasser
Vom Erben getragene Steuerberaterkosten für Erklärungen des Erblassers
Die von den Erben getragenen Steuerberatungskosten, die im Rahmen der Einkommensteuererklärung für den Erblasser anfallen, stellen keine Nachlassregelungskosten oder Kosten zur Erlangung des Erwerbs gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG dar.
Gemäß Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder vom 11.12.2015 - S 3810 BStBl 2015 I S. 1028 können sie jedoch als Erblasserschulden abzugsfähige Nachlassverbindlichkeiten i. S. d. § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG darstellen, soweit sie vom Erblasser herrühren.
Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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