CPM Steuerberater News
Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
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BFH, 19.06.2011, XI R 8/09
Der BFH hatte sich in einem Urteil vom 23.06.2015 (III R 38/14) zum Kindergeld und zur Beibehaltung vom Wohnsitz bei einem mehrjähriger Auslandsaufenthalt für ein Auslandsstudium geäußert.
In dem Urteil kamen die Richter zu der Ansicht, dass während eines mehrjährigen Auslandsaufenthalts zum Zwecke einer Berufsausbildung ein Kind seinen Wohnsitz in der Wohnung der Eltern im Inland im Regelfall nur dann beibehält, wenn es diese Wohnung zumindest überwiegend in den ausbildungsfreien Zeiten nutzt.Nicht erforderlich sei hingegen, dass das Kind den weit überwiegenden Teil der ausbildungsfreien Zeit im Inland verbringt.
Bei mehrjährigen Auslandsaufenthalten zum Zwecke einer Berufsausbildung unterscheiden sich die Anforderungen an das Innehaben der inländischen Wohnung nicht danach, ob es sich um die Anfangsphase der Berufsausbildung oder eine spätere Phase handelt.
Für die Frage, ob das Kind während des Auslandsaufenthalts einen inländischen Wohnsitz beibehalten oder begründet hat, können auch außerhalb des jeweiligen kindergeldrechtlichen Streitzeitraums liegende tatsächliche Umstände berücksichtigt werden.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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