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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (219 Worte)

Schenkungen unter Beteiligung von Kapitalgesellschaften

Aufwendungen für die Beseitigung von Unfallschäden können als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigt werden, wenn der Unfall auf einer beruflich bedingten Fahrt, zum Beispiel auf dem Weg zur oder von der Arbeit passiert ist (Unfallkosten).

Sofern diese Unfallkosten nicht erstattet werden, kann der erlittene Schaden steuermindernd geltend gemacht werden.

Voraussetzung für die Anerkennung der Unfallkosten als abzugsfähige Werbungskosten ist jedoch zwingend, dass der Unfall als Folge einer beruflich veranlassten Fahrt verursacht wurde. Daran scheitert es bereits, wenn sich der Unfall auf einer privat veranlassten Umwegstrecke ereignet.

Bei der beruflich veranlassten Fahrt muss es sich entfernungsmäßig nicht um die kürzeste Strecke handeln. Die gefahrene Strecke muss jedoch dann im Vergleich zur kürzeren Strecke verkehrsgünstiger sein.

Nach herrschender Meinung und Rechtsprechung kann daher eine gut ausgebaute längere Umgehungsstraße auch steuerlich anerkannt werden, wenn sie zuverlässiger erscheint. Dies könnte z.B. der Fall sein, wenn sie keine bzw. weniger Ampeln besitzt oder keine  Staubildungen vorhanden sind.

Umwege werden nach herrschender Meinung ebenfalls anerkannt, wenn dadurch Arbeitskollegen mitgenommen werden können.

Zur Sicherheit der Bestätigung der beruflichen Veranlassung sollte ein polizeiliches Aufnahmeprotokoll oder schriftliche Zeugenaussagen angestrebt werden.

Letztendlich sind alle Aufwendungen absetzbar, die durch den Unfall entstanden sind. Dies können sein:
  • die eigentlichen Reparaturkosten,
  • die Auslagen für die Selbstregulierung,
  • die Selbstbeteiligung bei der Kaskoversicherung,
  • die Schäden an weiteren privaten Gegenständen und
  • die Aufwendungen für Gutachter, Anwalt bzw. Gericht.
Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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