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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (87 Worte)
Arbeitszimmer bei hälftigem Miteigentum beider Ehegatten
Finanzgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 18.06.2014 (11 K 11055/11) zum "außerhäusliche" Arbeitszimmer.
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Urteil vom 18.06.2014 (11 K 11055/11) entschieden, dass, wenn ein Ehegatte ein "außerhäusliches" Arbeitszimmer allein nutzt und dieses Arbeitszimmer im hälftigen Miteigentum beider Ehegatten steht, die grundstücksorientierten Aufwendungen nur in Höhe des hälftigen Miteigentumsanteils als Werbungskosten abziehbar seien. (Revision durch BFH zugelassen).Grundsätzlich können auch die Aufwendungen für ein "außerhäusliches" Arbeitszimmer Werbungskosten sein, wenn keine gesetzlichen Regelungen hinsichtlich einer Abzugsbegrenzung gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 6b Satz 1 EStG vorliegen.
Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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Kommentare
Gäste - BFH, 05.07.2018, VI R 67/15 - Steuerberater Müller HamburgSteuerberater Müller Hamburg
(webseite) am Donnerstag, 31. Januar 2019 21:29
[…] Sondernutzungsberechtigte hat über seinen Miteigentumsanteil hinaus in der Regel kein wirtschaftliches Eigentum an dem ihm zur Nutzung überlassenen […]
Gäste - Grunderwerbsteuerbefreiung bei Schenkung - Steuerberater HamburgSteuerberater Hamburg Müller
(webseite) am Samstag, 30. März 2019 08:59
[…] dem Urteil stellten die Richter klar, dass die unentgeltliche Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück unter Geschwistern, die ein Elternteil in einem Schenkungsvertrag durch […]