CPM Steuerberater News
Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
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Steuerermäßigung § 35 EStG für ausgeschiedene Mitunternehmer
Aktuell befinden sich amtlich aussehende Schreiben im Umlauf, in denen Firmen eine kostenpflichtige Erfassung, Registrierung und Veröffentlichung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNrn.) angeboten wird.
Unternehmer sollten keinesfalls derartige Schreiben ausfüllen und zurücksenden. Denn die Vergabe von Umsatzsteuer-Identifikationsnummer St-IdNrn. ist stets kostenfrei und erfolgt in Deutschland ausschließlich durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). In der Regel beantragen die Unternehmen bei ihrem zuständigen Finanzamt die Erteilung der USt-IdNr.Diese übermitteln die Anträge dann intern an das BZSt.
Gegebenenfalls stehe ich Ihnen hierfür hilfreich zur Seite.
Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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