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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (85 Worte)

Steuerermäßigung § 35 EStG für ausgeschiedene Mitunternehmer

Aktuell befinden sich amtlich aussehende Schreiben im Umlauf, in denen Firmen eine kostenpflichtige Erfassung, Registrierung und Veröffentlichung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNrn.) angeboten wird.

Unternehmer sollten keinesfalls derartige Schreiben ausfüllen und zurücksenden. Denn die Vergabe von Umsatzsteuer-Identifikationsnummer St-IdNrn. ist stets kostenfrei und erfolgt in Deutschland ausschließlich durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). In der Regel beantragen die Unternehmen bei ihrem zuständigen Finanzamt die Erteilung der USt-IdNr.

Diese übermitteln die Anträge dann intern an das BZSt.

Gegebenenfalls stehe ich Ihnen hierfür hilfreich zur Seite.

Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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Donnerstag, 28. März 2024

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