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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (260 Worte)

Beraterhonorar zur Insolvenzvorbereitung

Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 26.06.2014 (63 O 11/14) entschieden, dass ein angemessenes Beraterhonorar zur Vorbereitung eines Insolvenzantrages zu den privilegierten Bargeschäften gehört.

Beraterhonorar - Die nach § 142 Insolvenzordnung (InsO) privilegierten Bargeschäfte umfassen grundsätzlich nur solche Leistungen des Schuldners, für die unmittelbar eine gleichwertige Leistung in dessen Vermögen also in die Insolvenzmasse einfließt.

§ 142 insO regelt: Eine Leistung des Schuldners, für die unmittelbar eine gleichwertige Gegenleistung in sein Vermögen gelangt, ist nur anfechtbar, wenn die Voraussetzungen des § 133 Abs. 1 gegeben sind. § 133 InsO regelt: Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, die der Schuldner in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag mit dem Vorsatz, seine Gläubiger zu benachteiligen, vorgenommen hat, wenn der andere Teil zur Zeit der Handlung den Vorsatz des Schuldners kannte. Diese Kenntnis wird vermutet, wenn der andere Teil wußte, daß die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners drohte und daß die Handlung die Gläubiger benachteiligte. Anfechtbar ist ein vom Schuldner mit einer nahestehenden Person (§ 138) geschlossener entgeltlicher Vertrag, durch den die Insolvenzgläubiger unmittelbar benachteiligt werden. Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn der Vertrag früher als zwei Jahre vor dem Eröffnungsantrag geschlossen worden ist oder wenn dem anderen Teil zur Zeit des Vertragsschlusses ein Vorsatz des Schuldners, die Gläubiger zu benachteiligen, nicht bekannt war. Zu den begünstigten Leistungen gehören nach Ansicht der Richter auch die Beratungsleistungen von Steuerberatern und Rechtsanwälten, die vorinsolvenzliche Beratungen z.B. zur Vorbereitung eines Insolvenzantrages durchführen.

Wichtig sei nach Ansicht der Richter der zeitliche Zusammenhang zwischen Beratung und Antragstellung.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Dienstag, 23. April 2024

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