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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (76 Worte)

Abfindung in mehreren Teilbeträgen

Der BFH hat in einem Urteil vom 08.04.2014 (IX R 28/13) entschieden, dass der ermäßigte Steuersatz auch bei der Zahlung einer Abfindung angewendet werden kann, die in zwei Veranlagungszeiträumen ausgezahlt wird.

Voraussetzung hierfür soll jedoch sein, dass der Steuerpflichtige zunächst nur eine geringfügige Teilzahlung der Abfindung erhalten hat und die restliche überwiegende Hauptzahlung in einem Betrag erfolgt.

Nach Ansicht der Richter gilt eine Teilzahlung von über 10% nicht mehr als geringfügig.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Freitag, 29. März 2024

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