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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
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BMF zum unrichtigen Steuerausweis
Entstehung der Steuer bei Ausstellung einer Rechnung mit unrichtigem Steuerausweis; Änderung des Abschnitts 13.7 UStAE
Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG entsteht die Umsatzsteuer im Fall des § 14c Abs. 1 UStG in dem Zeitpunkt, in dem die Steuer für die Lieferung oder sonstige Leistung nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a oder b UStG entsteht, spätestens jedoch im Zeitpunkt der Ausgabe der Rechnung (Steuerausweis). Nach Abschnitt 13.7 Satz 2 Beispiel 1 UStAE entsteht die Mehrsteuer auch dann zusammen mit der Steuer für die Leistung, wenn die Rechnung in einem späteren als dem Voranmeldungszeitraum der Leistungserbringung/Vereinnahmung des Entgelts erteilt wird.
Eine nach § 14c Abs. 1 UStG geschuldete Mehrsteuer entsteht nicht vor Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Rechnung, in der ein überhöhter Steuerbetrag ausgewiesen wird, erteilt worden ist.
BMF Schreiben vom 02.04.2015, IV D 2 - S 7270/12/10001
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