CPM Steuerberater News
Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
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(116 Worte)
Pkw Privatanteil bei Gesellschafter-Geschäftsführer
Der BFH hatte sich in einem jungen Urteil vom 05.06.2014 (XI R 2/12) erneut zur steuerlichen Behandlung der privaten Nutzung eines betrieblichen Pkw durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer zu äußern.
Hintergrund dieses Urteils ist die "doppelte" Eigenschaft eines Gesellschafter-Geschäftsführers (GGF) für die Gesellschaft (hier: GmbH).
Der GGF kann aus umsatzsteuerlicher Sicht in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer (Arbeitnehmer der GmbH) auftreten oder als Gesellschafter.
Wie der private Anteil bei der privaten Mitnutzung eines Firmenwagens zu ermitteln ist, unterscheidet sich nach der Eigenschaft des GGF in dem speziellen Fall.
Nach Ansicht des BFH müssen für die Berechnung der Bemessungsgrundlage des Privatanteils für die Umsatzsteuer und für die Ertragsteuer (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) nicht dieselben Regelungen angewendet werden.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
Hintergrund dieses Urteils ist die "doppelte" Eigenschaft eines Gesellschafter-Geschäftsführers (GGF) für die Gesellschaft (hier: GmbH).
Der GGF kann aus umsatzsteuerlicher Sicht in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer (Arbeitnehmer der GmbH) auftreten oder als Gesellschafter.
Wie der private Anteil bei der privaten Mitnutzung eines Firmenwagens zu ermitteln ist, unterscheidet sich nach der Eigenschaft des GGF in dem speziellen Fall.
Nach Ansicht des BFH müssen für die Berechnung der Bemessungsgrundlage des Privatanteils für die Umsatzsteuer und für die Ertragsteuer (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) nicht dieselben Regelungen angewendet werden.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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