Eingabehilfen öffnen

Skip to main content

CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
2 Minuten Lesezeit (343 Worte)

Übertragung von Gesellschaftsanteilen bei Ehegatten - § 1 Abs. 2a GrEStG

Gehört zum Vermögen einer Personengesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich innerhalb von fünf Jahren der Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar derart, dass mindestens 95% der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen, gilt dies als ein auf die Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft gerichtetes Rechtsgeschäft.

D.h., ändern sich die Gesellschafter i.H.v. 95% innerhalb von 5 Jahren wird Grunderwerbsteuer fällig, auf die Grundstücke, die sich im Vermögen der Gesellschaft befinden.

Bei der Ermittlung des Vomhundertsatzes bleibt der Erwerb von Anteilen von Todes wegen außer Betracht.

Zu beachten ist jedoch auch, dass beim Vorliegen der Voraussetzungen des § 1 Abs. 2a GrEStG, die Grunderwerbsteuer bei schenkweiser Übertragung zwischen Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern entsprechend § 6 Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 1 S. 1 und § 3 Nr. 4 GrEStG nicht anfällt i.H.d. Anteils am Gesellschaftsvermögen der Gesellschaft, der auf den Ehegatten übertragen wird.

Der BFH hat in einem Urteil vom 12.10.2006 (II R 79/05) festgestellt, dass der nach § 1 Abs. 2a GrEStG steuerbare Gesellschafterwechsel bei schenkweiser Übertragung von Anteilen an einer Personengesellschaft mit Grundbesitz steuerfrei bleibt. Dies ergebe sich aus § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG.
Der in der Steuerbefreiungsvorschrift § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG verwendete Begriff »Grundstücksschenkungen unter Lebenden« sei nach Ansicht der Richter nicht so zu verstehen, dass die Vorschrift nur isolierte freigebige Zuwendungen von Grundstücken erfasst, sondern auch Anteile an Personengesellschaften, die Grundstücke im Gesellschaftsvermögen besitzen. Die Finanzverwaltung vertritt ebenfalls diese Meinung.

In der Urteilsbegründung heißt es hierzu wörtlich: "Gehört zum Vermögen einer Personengesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich innerhalb von fünf Jahren der Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar dergestalt, dass mindestens 95 v.H. der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen, gilt dies nach § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG als ein auf die Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft gerichtetes Rechtsgeschäft. Diese Voraussetzungen sind im Streitfall aufgrund der Übertragung der Kommanditanteile gegeben. Der Erwerbsvorgang ist nach § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG steuerfrei. Nach dieser Vorschrift sind u.a. Grundstücksschenkungen unter Lebenden im Sinne des ErbStG von der Besteuerung ausgenommen."

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
Stay Informed

When you subscribe to the blog, we will send you an e-mail when there are new updates on the site so you wouldn't miss them.

Ähnliche Beiträge

 

Kommentare

Derzeit gibt es keine Kommentare. Schreibe den ersten Kommentar!
Bereits registriert? Hier einloggen
Donnerstag, 25. April 2024

Sicherheitscode (Captcha)