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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (117 Worte)

BFH, 27.2.2014, VI R 23/13

Die Rechtsprechung des Bundesfinanzgerichtes (BFH) hat seit Jahren eine wichtige Begrifflichkeit geschaffen: Gesamtplan.

Ein steuerrechtlich missbräuchlicher Gesamtplan liegt nach Ansicht des BFH immer dann vor, wenn ein ansich einheitlicher wirtschaftlicher Lebenssachverhalt aufgrund eines vorherigen, zielgerichteten Plans nicht aus wirtschaftlichen, sondern künstlich konstruierten Gründen zerlegt wurde. Dabei sollen den einzelnen Teilen keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung zukommen, sondern nur das einheitliche Endziel erreichen helfen.

Unter Umständen bewirken die einzelnen Teilakte einen steuerlichen Vorteil, der bei eigentlicher richtiger Durchführung der Handlungen nicht erreicht worden wäre.

Diese künstlichen Teilschritte haben daher nach Ansicht des BFH steuerlich keine Relevanz. Es werden somit zwingend die steuerlichen Folgen zu berücksichtigen sein, die aufgrund des Ergebnisses des Gesamtplans entstehen.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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