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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (125 Worte)

Besteuerung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Die Besteuerung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ist im Einkommensteuergesetz unter anderem im § 21 geregelt.

Die Besteuerung der Erträge erfolgt mit dem individuellen Steuersatz.

Den Einnahmen werden die Werbungskosten gegenüber gestellt. Die möglichen abziehbaren Werbungskosten sind in § 9 EStG festgehalten.

Hierzu gehören demnach unter anderem:

  • Schuldzinsen für die Finanzierung sowie die Geldbeschaffungskosten,
  • Versicherungsbeiträge,
  • Aufwendungen für die notwendigen Fahrten,
  • die laufenden Betriebskosten,
  • Reparaturen und Instandhaltungen,
  • Abschreibungen,

Die Abschreibungsmöglichkeiten sind in verschiedenen Normen geregelt. Die grundsätzlichen Abschreibungsmöglichkeiten sind in § 7 EStG festgehalten. Für denkmalgeschützte Objekte gilt weiterhin § 7 i EStG und für Objekte in Sanierungsgebieten gilt auch § 7 h EStG.

Benötigen Sie Hilfe bei der Wahl für die richtige und für Sie günstigste Form der Gewinnermittlung, sprechen Sie mich gern an.

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[…] Verpächter ist bei vorzeitiger Auflösung einer steuerpflichtigen Verpachtung zum Abzug der ihm vom Pächter in Rechnung gestellten Steuer für dessen entgeltlichen Verzicht auf […]

[…] Verpächter ist bei vorzeitiger Auflösung einer steuerpflichtigen Verpachtung zum Abzug der ihm vom Pächter in Rechnung gestellten Steuer für dessen entgeltlichen Verzicht auf […]
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Mittwoch, 24. April 2024

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