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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
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Berufspokerspieler - Umsatzsteuer
Mit Urteil vom 11.09.2013 (II R 61/11) hat sich der Bundesfinanzhof zur Bewertung bebauter Grundstücke mittels Ertragswertverfahren zum Zwecke der Bestimmung der Erbschaftsteuer geäußert.
In den Leitsätzen zu diesem Urteil machten die Richter deutlich:
Bei Zweifelsfrage stehe ich Ihnen gern streitbar zur Seite.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
In den Leitsätzen zu diesem Urteil machten die Richter deutlich:
- Der Bewertung eines bebauten Grundstücks für Zwecke der Erbschaftsteuer ist nach der bis 2006 geltenden Rechtslage regelmäßig auch dann die im Durchschnitt der letzten drei Jahre vor dem Besteuerungszeitpunkt erzielte Miete zugrunde zu legen, wenn diese niedriger als die übliche Miete war und die Vermietung zwischen verbundenen Unternehmen erfolgte.
- Der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes gemäß § 146 Abs. 7 BewG a.F. kann nur durch ein Gutachten erbracht werden, das der örtlich zuständige Gutachterausschuss oder ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von Grundstücken erstellt hat.
Bei Zweifelsfrage stehe ich Ihnen gern streitbar zur Seite.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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