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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (29 Worte)
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Betriebsveranstaltungen - Aufwand steueroptimal nutzen

Gemäß § 67a Abgabenordnung ist die Umsatzgrenze für die Klassifizierung von sportlichen Veranstaltungen als Zweckbetrieb auf € 45.000,00 (von € 35.000,00) angehoben worden.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Samstag, 20. April 2024

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