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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (97 Worte)

Doppelte Haushaltsführung - Kosten der Einrichtung

Beruflich veranlasste Übernachtungskosten außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte sind gemäß § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5a EStG mit den tatsächlichen, nachgewiesenen Aufwendungen als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abziehbar.

Nach Ablauf eines Zeitraums von 48 Monaten sind die Übernachtungsaufwendungen auf monatlich € 1.000,00 begrenzt.

Gemäß BMF-Schreiben vom 30.09.2013 (IV C 5 - S 2353/13/10004) beginnt diese 48-Monats-Frist erst beim Aufsuchen dieser weiteren Tätigkeitsstätte ab 3 Tage in der Woche.

Arbeitgeber können den Arbeitnehmern die nachgewiesenen Aufwendungen steuerfrei erstatten oder Pauschalen zahlen in Höhe von € 20,00 pro Übernachtung im Inland.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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Freitag, 19. April 2024

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