CPM Steuerberater News
BFH, 30.07.2014, I R 74/12
Der Bundesfinanzhof hatte sich in einem Urteil vom 24.07.2013 (XI R 31/12) zur Optionsmöglichkeit eines Kleinunternehmers zu äußern. In dem geurteilten Fall ging es um die mögliche Teiloption eines Kleinunternehmers zur Regelbesteuerung.
Die Richter kamen zum Ergebnis, dass ein Kleinunternehmer mit einer nur für einen Unternehmensteil erstellten Umsatzsteuererklärung nicht rechtswirksam auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG verzichten kann.
Das Urteil überrascht nicht, da jeder Einzelunternehmer nur einmal Unternehmer sein kann und zwar mit allen seinen womöglich mehreren Unternehmungen. Aus diesem Grunde haben Einzelunternehmer auch immer nur eine Umsatzsteuererklärung einzureichen.
Die Umsatzgrenzen gemäß § 19 UStG beziehen sich daher auf die gesamten Umsätze aller Unternehmungen.
Welche Möglichkeiten Sie haben, um dennoch selektiv Optionen ausüben zu können, bespreche ich gern in einem persönlichen Gespräch.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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