Eingabehilfen öffnen

Skip to main content

CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (162 Worte)

Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften

Aufgrund der neuen Regelungen des Reisekostenrechts zum 01.01.2014 und der neuen BFH-Rechtsprechung müssen auch Veränderungen hinsichtlich der Nutzung von Poolfahrzeugen beachtet werden.

Liegen für Arbeitnehmer keine erste Tätigkeitsstätte vor oder ist durch den Arbeitgeber kein Sammelpunkt für das regelmäßige Einfinden der Arbeitnehmer festgelegt worden, brauchen die Fahrten mit dem Dienstfahrzeug zwischen Wohnung und Betriebsstätte bzw. Sammelpunkt nicht mit einem Privatanteil besteuert werden.

Zum Nachweis, dass keine Privatfahrten durchgeführt werden, sollte jedoch ein Fahrtenbuch für jedes Fahrzeug geführt werden.

Das Führen von Fahrtenbücher ist nicht zwingend, wenn Poolfahrzeuge benutzt werden, die private Nutzung der Dienstfahrzeuge untersagt wurde und nachgewiesen werden kann, dass dieses private Nutzungsverbot auch wirklich überwacht und eingehalten wird.

Bei Poolfahrzeugen, sollte dargelegt werden, dass nach Beendigung der Dienstfahrten die Fahrzeuge und die Fahrzeugschlüssel wieder abgegeben werden. Sollten betriebsbedingt, die Fahrzeuge vereinzelt mit nach Hause genommen werden dürfen, um am nächsten Morgen schneller den Dienst antreten zu können, sollte die betriebliche Veranlassung dieser Maßnahmen nachgewiesen werden.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
Stay Informed

When you subscribe to the blog, we will send you an e-mail when there are new updates on the site so you wouldn't miss them.

Ähnliche Beiträge

Comment for this post has been locked by admin.
 

Kommentare