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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (149 Worte)

Firmenstempel als Legitimation

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in einem Urteil (23.01.2013, XII ZR 35/11) entschieden, dass von der Benutzung eines Firmenstempels eine besondere Legitimationswirkung ausgeht. Durch die Abgabe einer Erklärung, die unterschrieben ist und mit einem Firmenstempel versehen wurde, wird signalisiert, dass der Unterschreibende zur alleinigen Vertretung des Unternehmens bzw. der Gesellschaft berechtigt ist und auch in diesem Sinne handeln wollte.

Eine Erklärung, die mit Unterschrift und Firmenstempel versehen wurde, erfüllt das gesetzliche Schriftformerfordernis.

In der Urteilsbegründung heißt es wörtlich: "Denn der Geschäftsverkehr misst dem Firmen- oder Betriebsstempel eine Legitimationswirkung bei. Die Abgabe einer unterschriebenen und mit Stempelzusatz abgeschlossenen Erklärung dokumentiert im Hinblick auf die insoweit relevante äußere Form, mit der geleisteten Unterschrift hinsichtlich dieses Geschäfts zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft berechtigt zu sein und in diesem Sinne handeln zu wollen. Eine so in den Verkehr gegebene Erklärung wirft keinen Zweifel an ihrer Vollständigkeit auf."

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Donnerstag, 25. April 2024

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