Eingabehilfen öffnen

Skip to main content

CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (192 Worte)

BFH, 16.09.2015, IX R 12/14

Das Finanzgericht Essen hatte in einem Urteil (26.9.2013, 8 K 649/13) entschieden, dass Erben, die wegen eines ihnen gegenüber erlassenen Bescheides über die Einkommensteuer für den Erblasser Kirchensteuer nachzuzahlen haben, den entsprechenden Kirchensteuerbetrag in der eigenen Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen können. Das Finanzgericht hat gegen dieses Urteil jedoch Revision beim BFH zugelassen.

Der BFH hatte nämlich bereits einmal in einem Urteil im Jahre 2007 dargelegt, dass ein verbleibender und nicht verbrauchter Verlustabzug des Erblassers gemäß § 10d EStG nicht vom Erben in dessen Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden kann (17.12.2007, GrS 2/04).

Auch hat der BFH in einem anderen Fall bereits dahingehend geurteilt, dass eine Großspende eines Erblassers, die sich aufgrund des maximal abziehbaren Betrages noch nicht bei der Einkommensteuerveranlagung des Erblassers vollständig ausgewirkt hat und vorgetragen wurde, nicht als abziehbare Spende bei der Einkommensteuererklärung des Erben weiter abgezogen werden kann (21.10.2008, X R 44/05).

In der Urteilsbegründung führten die Richter des FG Essen unter anderem weiter aus, dass das Vermögen des Erblassers zum Vermögen der Erben geworden ist, und dass deshalb die Kirchensteuer aus dem Vermögen der Erben gezahlt wurde. Die Erben sind daher aufgrund der Zahlung aus ihrem Vermögen wirtschaftlich belastet. Eine Berücksichtigung muss daher wegen des individuellen Leistungsgebotes stattfinden.

Die weitere Entwicklung bleibt also abzuwarten.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

 
Stay Informed

When you subscribe to the blog, we will send you an e-mail when there are new updates on the site so you wouldn't miss them.

Ähnliche Beiträge

 

Kommentare

Derzeit gibt es keine Kommentare. Schreibe den ersten Kommentar!
Bereits registriert? Hier einloggen
Freitag, 19. April 2024

Sicherheitscode (Captcha)