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Umsatzsteuerausweis bei Kleinbetragsrechnungen bei Kleinunternehmern
Der BFH hatte sich in einem Urteil (25.09.2013, XI 41/12) zum Umsatzsteuerausweis in Kleinbetragsrechnungen bei Kleinunternehmern zu äußern.
Der BFH vertrat in dem Urteil den Standpunkt, dass, wenn ein Kleinunternehmer in einer Kleinbetragsrechnung (Rechnungen mit einem Bruttowert unter 150,00 €) das entsprechende Entgelt (Nettobetrag) und den darauf entfallenden Umsatzsteuerbetrag in einer Summe und den entsprechenden Steuersatz ausweist, er die herauszurechnende Umsatzsteuer gemäß § 14c Abs. 2 Satz 1 UStG schuldet. Dies gelte immer dann, wenn die Kleinbetragsrechnung alle in § 33 Satz 1 UStDV genannten Angaben enthält.
Die Richter kamen zu diesem Urteil, da der Ausweis von Umsatzsteuer und dessen Folgen bereits klar festgelegt ist in § 14c Abs. 2 S. 1 UStG. Dort heißt es, wer in einer Rechnung einen Umsatzsteuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er zum gesonderten Ausweis dieser Umsatzsteuer nicht berechtigt ist, schuldet den ausgewiesenen Betrag.
Dieser Grundsatz gilt auch für Kleinunternehmer.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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