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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (65 Worte)

§ 23 EStG - Altverluste

Altverluste aus Spekulationsgeschäften gemäß § 23 EStG können nur noch bis zum 31.12.2013 mit Einkünften gemäß § 20 Abs. 2 EStG verrechnet werden.

Ab 01.01.2014 können Altverluste aus Spekulationsgeschäften nur noch mit Gewinnen aus Spekulationsgeschäften verrechnet werden.

Was das für Sie bedeutet bzw. wie Sie dem steueroptimal entgegen treten können, bespreche ich gern in einem persönlichem Gespräch.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg 37

 

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Mittwoch, 24. April 2024

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