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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
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DWI-Forscher prognostizieren leichtes Steuerplus
Der BFH hat mit Urteil vom 11.07.2013 (IV R 9/12) klargestellt, dass bei Wegfall der Voraussetzungen für den Abzug des Investitionsabzugsbetrages nach § 7g EStG eine rückwirkende Verzinsung der zu gering festgesetzten Steuer nach Maßgabe des § 233a Abs. 2a Abgabenordnung (AO) zu erfolgen hat.
Als Leitsätze zu diesem Urteil wurden formuliert:
- Der Wegfall der Investitionsabsicht vor Ablauf der Investitionsfrist hat zur Folge, dass die Gewinnminderung durch den Investitionsabzugsbetrag rückgängig zu machen ist.
- Die aus diesem Grund festgesetzte Einkommensteuer war vor Inkrafttreten des § 7g Abs. 3 Satz 4 EStG i.d.F. des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 26. Juni 2013 nach § 233a Abs. 2a AO zu verzinsen.
Welche Konsequenzen dieses Urteil für Sie haben kann, bespreche ich gern in einem persönlichen Gespräch.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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