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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (145 Worte)

Berichtigung zu hoher AfA bei Gebäuden

Ein Treuhandverhältnis bezeichnet ein Rechtsverhältnis zwischen zwei oder mehreren Personen, durch welches eine vollumfängliche Rechtsmacht vom Treugeber an den Treunehmer übertragen werden soll.

Im Außenverhältnis, also im Verhältnis zu nicht in das Treuhandverhältnis einbezogene Dritte wird dabei eine vollständige Rechtsübertragung an z.B. Eigentum dargestellt werden. Der Empfänger bzw. Treuhänder des Rechts erwirbt die volle Rechtsstellung eines Eigentümers.

Auch GmbH-Gesellschaftsanteil können demnach von Gesellschaftern treuhänderisch für Dritte gehalten werden.

Der BGH (Urteil, 19.04.1999, II ZR 365/97) hatte sich mit der Frage auseinander zu setzen, ob ein Treuhandvertrag zur rechtlichen Bewirkung der notariellen Beurkundung bedarf.

Der BGH äußerte hierbei den Standpunkt, dass vor Gründung einer Gesellschaft der entsprechende Geschäftsanteil noch nicht vorhanden sei und daher der Treuhandvertrag formlos abgeschlossen werden dürfte.

Erst nach Gründung der GmbH existiert der betroffene Geschäftsanteils. Daher ist bereits eine Eintragung der Gesellschaft und der Anteilseigner in das Handelsregister erfolgt. Ab diesem Zeitpunkt hat der Treuhandvertrag der notariellen beurkundet zu sein gemäß § 15 Abs. 4 Satz 1 GmbHG.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Donnerstag, 28. März 2024

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