Eingabehilfen öffnen

Skip to main content

CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (257 Worte)

Mietvertrag zwischen Eltern und Kind

Mit Urteil vom 12.10.2010 (I R 99/09) definierte der BFH den Begriff "Geschenk" für steuerliche Zwecke.

Die steuerliche Berücksichtigung von Geschenken regelt die Norm des § 4 Abs. 5 EStG. In § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG heißt es: "Die folgenden Betriebsausgaben dürfen den Gewinn nicht mindern: Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind. Satz 1 gilt nicht, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der dem Empfänger im Wirtschaftsjahr zugewendeten Gegenstände insgesamt 35 Euro nicht übersteigen;..."

Doch was sind Geschenke? Der BFH stellte in seiner Urteilsbegründung fest: "Der Geschenkbegriff des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG 1990/ 1997 entspricht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) dem Begriff der bürgerlich-rechtlichen Schenkung (z.B. BFH-Urteil vom 18. Februar 1982 IV R 46/78, BFHE 135, 206, BStBl II 1982, 394; Senatsurteil vom 23. Juni 1993 I R 14/93, BFHE 171, 521, BStBl II 1993, 806, m.w.N.). Eine Schenkung ist nach § 516 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt. Unentgeltlichkeit liegt vor, wenn die Zuwendung - für den Empfänger erkennbar - nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung des Empfängers gedacht ist und nicht in einem unmittelbaren zeitlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer solchen Leistung steht (vgl. Senatsurteile vom 20. August 1986 I R 29/85, BFHE 147, 525, BStBl II 1987, 108; vom 4. Februar 1987 I R 132/83, BFH/NV 1988, 352)." cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

 

Stay Informed

When you subscribe to the blog, we will send you an e-mail when there are new updates on the site so you wouldn't miss them.

Ähnliche Beiträge

 

Kommentare

[…] dem Urteil kamen die Richter zu der Ansicht, dass die ortsübliche Vergleichsmiete (ortsübliche Miete) nicht auf der Grundlage statistischer Annahmen mit der sog. EOP-Methode […]

[…] dem Urteil kamen die Richter zu der Ansicht, dass die ortsübliche Vergleichsmiete (ortsübliche Miete) nicht auf der Grundlage statistischer Annahmen mit der sog. EOP-Methode […]
Bereits registriert? Hier einloggen
Donnerstag, 25. April 2024

Sicherheitscode (Captcha)