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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
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Geschenke - Einkommensteuer -Übersicht
Der BFH hat in einem Urteil (11.07.2013, IV R 9/12) entschieden, dass bei rückwirkender Auflösung innerhalb der 3-Jahresfrist des für die Anschaffung von Anlagevermögen gebildeten Investitionsabzugsbetrages eine Verzinsung der nachträglich zu erhebenden Steuern durchzuführen ist. Diese Verzinsung erfolgt gemäß § 233a Abs. 2a Abgabenordnung (AO).
Die Leitsätze wurden wie folgt formuliert:
- Der Wegfall der Investitionsabsicht vor Ablauf der Investitionsfrist hat zur Folge, dass die Gewinnminderung durch den Investitionsabzugsbetrag rückgängig zu machen ist.
- Die aus diesem Grund festgesetzte Einkommensteuer war vor Inkrafttreten des § 7g Abs. 3 Satz 4 EStG i.d.F. des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 26. Juni 2013 nach § 233a Abs. 2a AO zu verzinsen.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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