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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
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Neubaukosten sind keine begünstigten Handwerkerleistungen?
Das Finanzgericht (FG) Brandenburg hat in einem Urteil vom 11.12.2012 (4 K 4361/08) entschieden, dass der Einbaueiner Gaube eine Neubaumaßnahme darstellt und somit keine begünstigte Handwerkerleistung gemäß § 35 a EStG ist.
Als Leitsätze formulierten die Richter:- Unter die nach § 35a Abs. 2 S. 2 EStG begünstigten Handwerkerleistungen fallen sowohl Instandsetzungsmaßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung des vertraglichen oder ordnungsgemäßen Zustands der Wohnung als auch Modernisierungsmaßnahmen, nicht jedoch handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme.
- Als Neubaumaßnahme gelten alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit einer Wohnflächenschaffung bzw. Wohnflächenerweiterung anfallen. Daher ist die Herstellung einer nachträglich eingebauten Dachgaube auch dann nicht gemäß § 35a Abs. 2 S. 2 EStG begünstigt, wenn sie nur zu einer geringfügigen Erweiterung der Wohnfläche führt (im Streitfall: Wohnflächenerweiterung von ca. 2,40 m²).
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