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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (231 Worte)

Gleichstellung eingetragene Lebenspartnerschaften

Demnächst werden die neuen Regelungen zur Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften im Einkommensteuerrecht veröffentlicht.

Eine Zusammenveranlagung eingetragener Lebenspartner soll zukünftig wie bei Ehepartnern möglich sein. Diese Regelungen sollen für alle "offenen Fälle rückwirkend bis 2001" gelten.

Fraglich ist, wie dies auch rechtlich geregelt sein wird.

Die reguläre Veranlagungsfrist für reine Arbeitnehmer beläuft sich auf 4 Jahre. D.h., dass das Jahr 2008 eigentlich schon verjährt wäre. Es wird also eine neue Regelung geschaffen werden müssen, die in diesem speziellen Fall eine Änderung/Veranlagung zulässt.

Eine weitere Frage stellt sich, wie "alle offenen Fälle" begründet werden soll. "Offene Fälle" soll bedeuten, dass alle Veranlagungen, die noch nicht bestandskräftig sind, geändert werden können.

Das halte ich ebenfalls für problematisch. Das würde ja bedeuten, dass jemand, der eine Steuererklärung abgegeben und gegen seinen Bescheid keinen Einspruch eingelegt hatte, weil die damalige Gesetzeslage einen Einspruch nicht begründen konnte, schlechter gestellt wird, als jemand, der keine Steuererklärung abgegeben hatte. Und das alles, weil sich jetzt erst die Gesetzeslage rückwirkend geändert hat.

Wahrscheinlich wird sich Gesetzgeber auf das damals anhängige Verfahren beim BFH berufen und die Meinung vertreten, dass man hätte Einspruch einlegen können und ein Ruhen des Verfahrens beantragen müssen. Diese Vorgehensweise hatte ich auch mehrfach in meinem Blog empfohlen, um evtentuell jetzt nicht der Leidtragende zu sein.

Warten wir es ab. Nichts desto trotz heißt es, eventuelle positive Auswirkungen bei einer möglichen Zusammenveranlagung herauszufinden.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Donnerstag, 18. April 2024

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