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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (222 Worte)

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Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von Jahressteuererklärungen Beginnend mit der Einkommensteuererklärung 2011 sind Personen, die Gewinneinkünfte erzielen, zur elektronischen Übermittlung verpflichtet.

Gewinneinkünfte sind Einkünfte
  • aus Land- und Forstwirtschaft
  • aus Gewerbebetrieb
  • aus selbständiger Arbeit
Darüber hinaus besteht die gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung, unabhängig vom Vorliegen von Gewinneinkünften, auch für:
  • Umsatzsteuererklärungen für Besteuerungszeiträume, die nach dem 31.12.2010 enden,
  • Körperschaftsteuererklärungen sowie Erklärungen zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen ab dem Veranlagungszeitraum 2011,
  • Gewerbesteuererklärungen und Erklärungen für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags ab dem Erhebungszeitraum 2011,
  • Feststellungserklärungen für nach dem 31.12.2010 beginnende Zeiträume,
  • die Anlage EÜR (Einnahmeüberschussrechnung) für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen
Hierfür stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Rufen Sie mich bitte an und vereinbaren unkompliziert einen Termin. 040-696 35 36 90.

Ebenfalls ist die elektronische Übermittlung der Steuerdaten und die zusätzliche Einreichung der ausgedruckten komprimierten Steuererklärung möglich.

Vorteile der elektronischen Steuererklärung
  • Elektronisch abgegebene Steuererklärungen werden in der Regel schneller als die herkömmlichen Steuererklärungen auf Papier bearbeitet, da die Daten dem Finanzamt vorliegen.
  • Da die übermittelten Daten im Finanzamt nicht erneut elektronisch erfasst werden müssen, besteht keine gefahr, dass Daten dort fehlerhaft eingegeben werden.
  • Nur gesetzlich vorgeschriebene Belege müssen eingereicht werden. Auf weitere Belege kann grundsätzlich verzichtet werden.
  • Maximale Sicherheit durch verschlüsselte Übertragung der Daten.
(Info der Finanzverwaltung)

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Donnerstag, 25. April 2024

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