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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
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Zinsschranke verfassungswidrig?
Das Finanzgericht Münster äußerte in einem Beschluss (29.04.2013, 9 V 2400/12 K) ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen hinsichtlich der sogenannten Zinsschranke (§ 4h EStG).
Das Finanzgericht zweifelt hinsichtlich der Regelungen, dass diese dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes entsprechen.
Im Bereich üblicher Fremdfinanzierungen führen die Regelungen zu erheblichen Belastungen und gar zu einer Substanzbesteuerung, die der ursprünglichen Gesetzesbegründung nicht entsprechen.
Die Beschwerde beim BFH hat das Gericht zugelassen.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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