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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (78 Worte)

Verlustausgleich eines Betriebes oder mehrerer Betriebe

Nach dem Urteil vom 20.03.2013 des Bundesfinanzhofes (BFH, 20.03.2013, X R 38/11) ist es nicht möglich, die Verluste aus einem Betrieb gewerbesteuerlich mit Gewinnen aus einem anderen Betrieb zu verrechnen.

Ein Einzelunternehmer, der nebenbei noch einen zweiten Gewerbebetrieb unterhielt, darf im Sinne § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG keinen Verlustverrechnung zwischen verschiedene Betriebe durchführen.

Anmerkung: Dem Steuerpflichtigen stehen jedoch für beide Gewerbbetriebe jeweils der Gewerbesteuerfreibetrag in Höhe von € 24.500,00 zu.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Donnerstag, 28. März 2024

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