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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (159 Worte)

Ratenzahlung trotz Zahlungsunfähigkeit

Gemäß Insolvenzordnung (InsO) ist bei eintretender Zahlungsunfähigkeit Insolvenz zu beantragen. Ab diesem Zeitpunkt dürfen keine Zahlungen mehr an Gläubiger erfolgen.

Zahlungen, die ein Schuldner an Gläubiger vornimmt, obwohl er Kenntnis von der eingetretenen Zahlungsunfähigkeit hat, sind vom Insolvenzverwalter anfechtbar, wenn der Gläubiger den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz kannte. Diese Kenntnis des Gläubigers wird unterstellt, wenn er von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners wusste und dadurch die anderen Gläubiger benachteiligt werden würden.

Behauptet der Gläubiger, dass die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners weggefallen sei, ist dieser Sachverhalt vom Gläubiger zu beweisen. Dies wäre nur der Fall, wenn der Schuldner seine Zahlungen komplett wieder aufgenommen hat (BGH, 06.12.2012, IX ZR 3/12).

Ich rate deshalb jedem, sich mit dem Schuldner in Verbindung zu setzen, wenn dieser plötzlich Ratenzahlung wünscht. Findet eine entsprechende Ratenzahlung bei jedem Gläubiger statt, entsteht keine Gläubigerbenachteiligung.

Benötigen Sie Hilfe bei der eigenen Insolvenzabwendung oder bei sonstigen Sanierungsmaßnahmen Ihres Unternehmens, stehe ich Ihnen gern zur Seite.

cpm- Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

   

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Donnerstag, 25. April 2024

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