CPM Steuerberater News
Ertragsteuerliche Behandlung von Kryptowährungen
Das Finanzgericht Köln (Urteil v. 22.10.2012, 7 K 2964/09) hatte die Frage zu klären, ob Verbindlichkeiten aus einem Pachtvertrag - als Pachtrückstände - umgewandelt werden können in Darlehensverbindlichkeiten.
Nach Ansicht des Finanzgerichtes soll dies nur möglich sein, wenn der Pachtschuldner grundsätzlich noch in der Lage gewesen war, seine Rückstände zu tilgen. Bei bereits eingetretenen Zahlungsunfähigkeit, sei dies nicht mehr der Fall. Dieser Grundsatz gelte für Pachtverträge zwischen Familienangehörigen, wie auch unter Fremden.
Die Folge aus diesem Urteil ist, dass die nicht gezahlten Pachtbeträge keine Betriebsausgaben darstellen können und somit steuerlich beim Pächter unberücksichtigt bleiben. Beim Verpächter natürlich ebenso.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
Wie denkst du darüber?
When you subscribe to the blog, we will send you an e-mail when there are new updates on the site so you wouldn't miss them.
Kommentare