Eingabehilfen öffnen

Skip to main content

CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (106 Worte)

Ertragsteuerliche Behandlung von Kryptowährungen

Das Finanzgericht Köln (Urteil v. 22.10.2012, 7 K 2964/09) hatte die Frage zu klären, ob Verbindlichkeiten aus einem Pachtvertrag - als Pachtrückstände - umgewandelt werden können in Darlehensverbindlichkeiten.

Nach Ansicht des Finanzgerichtes soll dies nur möglich sein, wenn der Pachtschuldner grundsätzlich noch in der Lage gewesen war, seine Rückstände zu tilgen. Bei bereits eingetretenen Zahlungsunfähigkeit, sei dies nicht mehr der Fall. Dieser Grundsatz gelte für Pachtverträge zwischen Familienangehörigen, wie auch unter Fremden.

Die Folge aus diesem Urteil ist, dass die nicht gezahlten Pachtbeträge keine Betriebsausgaben darstellen können und somit steuerlich beim Pächter unberücksichtigt bleiben. Beim Verpächter natürlich ebenso.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

×
Stay Informed

When you subscribe to the blog, we will send you an e-mail when there are new updates on the site so you wouldn't miss them.

Ähnliche Beiträge

 

Kommentare

Derzeit gibt es keine Kommentare. Schreibe den ersten Kommentar!
Bereits registriert? Hier einloggen
Freitag, 19. April 2024

Sicherheitscode (Captcha)