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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (84 Worte)

Steuerhinterziehung

Die Finanzbehörden dürfen trotz laufender (noch verdeckter) Ermittlungen zu Steuerhinterziehungen Steuerguthaben auszahlen.

Aus ermittlungstaktischen Gründen sei es manchmal geboten, keinen Verdacht auf mögliche Steuernachforderungen zu wecken. Beim Einbehalt von Steuerguthaben, könne es aufgrund der entstehenden Nachfragen nach den Gründen, zur Aufdeckung der verdeckten Ermittlung kommen.

Es besteht somit kein Recht des mutmaßlichen Steuerhinterziehers auf frühzeitigen Einbehalt von Guthaben.

(BFH, Beschluss, 21.11.2012, 1 StR 391/12)

Bei Verdacht auf Ermittlungen gegen Sie stehe ich Ihnen natürlich auch streitbar zur Seite.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Donnerstag, 28. März 2024

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