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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (114 Worte)

1%-Regelung bei privater Kfz-Nutzung

Der Bundesfinanzhof (BFH) ist der Meinung, dass die 1%-Regelung zur Besteuerung des Privatanteils dann nicht anzuwenden sei, wenn im privaten Bereich des Nutzers weitere private Pkw zur Verfügung stehen und diese dem betrieblichen Fahrzeug in Status und Gebrauchswert ähnlich sind. Dieser Anscheinsbeweis widerlegt somit die grundsätzliche Annahme, dass eine private Nutzung des betrieblichen Pkw immer möglich und dadurch zwingend auch durchgeführt wird (BFH, 04.12.2012, VIII R 42/09).

Das Urteil erleichtert auch den Beweis des Nicht-privat-Nutzens eines betrieblichen Pkw, indem nicht ein identisches Fahrzeug parallel vorhanden sein muss, sondern nur ein in etwa gleichwertiges.

Strittig wird somit zukünftig noch bleiben, wo die Grenze zum "in etwas ungleichwertigen" Fahrzeug überschritten wird.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Dienstag, 16. April 2024

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