CPM Steuerberater News
Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (177 Worte)
Kryptowährungen - "anderes Wirtschaftsgut"?
Reduzierung der Veranlagungsmöglichkeiten ab 2013:
- Abschaffung der besonderen Veranlagung gemäß § 26c EStG für den Veranlagungszeitraum der Eheschließung,
- Abschaffung der getrennten Veranlagung gemäß § 26a EStG,
- Ersatz der Möglichkeit der getrennten Veranlagung durch die Einzelveranlagung.
- Einzelveranlagung für Ledige nach Grundtarif, §§ 25 Abs. 1, 32a Abs. 1 EStG,
- Einzelveranlagung für Verwitwete nach Splittungstarif, §§ 25 Abs. 1, 32a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 EStG
- Einzelveranlagung mit Splittingtarif (Gnadensplitting), §§ 25 Abs. 1, 32a Abs. 6 S. 1 Nr. 2 EStG,
- Zusammenveranlagung mit Splittingtarif, §§ 26b, 32a Abs. 5 EStG,
- Einzelveranlagung mit Grundtarif, §§ 26a, 32a Abs. 1 EStG.
Um die für Sie günstigste Variante zufinden, sprechen Sie mich gern an.
cpm - Steuerbrater Claas-Peter Müller, Hamburg
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