CPM Steuerberater News
Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit
(115 Worte)
BFH, 14.11.2018, I R 47/16
Ist ein Gebäude ohne Sanierung nicht vermietbar, dann werden bei Leerstand keine Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung anerkannt.
Nach Feststellungen eines Finanzamtes bestand für das Objekt kein Markt. Es stand mehr als zehn Jahre leer und war zudem marode. Der Eigentümer und potentielle Vermieter hatte auch keine Vorhaben, bauliche Umgestaltungen vorzunehmen.
Das FG Niedersachsen entschied, dass in diesem Fall der Eigentümer keine ernsthafte Absicht hat, das Gebäude überhaupt zu vermieten. Vorweggenommene Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung wurden daher vom Finanzamt nicht anerkannt – eine Auffassung, die die Richter teilten (Niedersächsisches FG, 19.7.2012, 10 K 41/12).
Bei weitergehenden Fragen rund um Ihre Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (V & V) stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
Nach Feststellungen eines Finanzamtes bestand für das Objekt kein Markt. Es stand mehr als zehn Jahre leer und war zudem marode. Der Eigentümer und potentielle Vermieter hatte auch keine Vorhaben, bauliche Umgestaltungen vorzunehmen.
Das FG Niedersachsen entschied, dass in diesem Fall der Eigentümer keine ernsthafte Absicht hat, das Gebäude überhaupt zu vermieten. Vorweggenommene Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung wurden daher vom Finanzamt nicht anerkannt – eine Auffassung, die die Richter teilten (Niedersächsisches FG, 19.7.2012, 10 K 41/12).
Bei weitergehenden Fragen rund um Ihre Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (V & V) stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
Wie denkst du darüber?
Stay Informed
When you subscribe to the blog, we will send you an e-mail when there are new updates on the site so you wouldn't miss them.
Kommentare