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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (115 Worte)

BFH, 14.11.2018, I R 47/16

  • Urteile
Ist ein Gebäude ohne Sanierung nicht vermietbar, dann werden bei Leerstand keine Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung anerkannt.

Nach Feststellungen eines Finanzamtes bestand für das Objekt kein Markt. Es stand mehr als zehn Jahre leer und war zudem marode. Der Eigentümer und potentielle Vermieter hatte auch keine Vorhaben, bauliche Umgestaltungen vorzunehmen.

Das FG Niedersachsen entschied, dass in diesem Fall der Eigentümer keine ernsthafte Absicht hat, das Gebäude überhaupt zu vermieten. Vorweggenommene Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung wurden daher vom Finanzamt nicht anerkannt – eine Auffassung, die die Richter teilten (Niedersächsisches FG, 19.7.2012, 10 K 41/12).

Bei weitergehenden Fragen rund um Ihre Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (V & V) stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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