CPM Steuerberater News
Stolperfalle Sachbezüge
Streitigkeiten gibt es seit langem, ob es verfassungsgerecht ist, dass die Gewerbesteuer ab der Unternehmenssteuerreform 2008 nicht mehr als abziehbare Betriebsausgabe bei der Ermittlung der Körperschaftsteuer bzw. Einkommensteuer gilt; §4 Abs. 5b EStG.
Mehrfache Rechtsprechungen haben bestätigt, dass eine Nichtabziehbarkeit verfassungsgerecht ist. Nun steht jedoch aufgrund einer Revision ein Verfahren vor dem BFH an (I R 21/12). Hier soll die Gesetzesregelung noch einmal auf den Prüfstand.
Zwar wird die Gewerbesteuer über ein spezielles Berechnungsverfahren gegen die zu zahlende Einkommensteuer angerechnet. Jedoch nur insoweit, wie auch Einkommensteuer anfällt.
In einigen Fällen macht es deshalb Sinn, vorsichtshalber Einspruch gegen Einkommen- und Körperschaftsteuerbescheide sowie gegen die Bescheide zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Einkünften und die Gewerbesteuermessbescheide einzulegen und ein Ruhen des Verfahrens zu beantragen. Dies sollte problemlos geschehen, wenn sich auf das anhängige Verfahren beim BFH berufen wird.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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