CPM Steuerberater News
Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (71 Worte)
Kfz-Nutzung unter 10% betrieblich
Fahrzeuge, die mindestens zu 50% betrieblich genutzt werden, müssen dem Betriebsvermögen zugeordnet werden. Sie stellen notwendiges Betriebsvermögen dar.
Fahrzeuge, die mindestens 10% bis 50% betrieblich genutzt werden, können dem Betriebsvermögen zugerechnet werden. Sie bilden gewillkürtes Betriebsvermögen.
Der BFH hat nun in einem Urteil entschieden, dass bei einer nachträglichen Absenkung des betrieblichen Anteils unter 10% keine Zwangsentnahme stattfindet (BFH, 21.08.2012, VIII R 11/11).
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
Wie denkst du darüber?
Stay Informed
When you subscribe to the blog, we will send you an e-mail when there are new updates on the site so you wouldn't miss them.
Kommentare