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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (76 Worte)

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Der BFH hat entschieden, dass ein Kind auch dann als ausbildungsplatzsuchend gilt, wenn es während des Suchezeitraumes seinen Zivildienst leistet; § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 , c EStG (BFH, 27.09.2012, III R 70/11).

Leitsatz des Urteils: Der Berücksichtigungstatbestand nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG wird nicht allein deshalb ausgeschlossen, weil das Kind während seiner Bemühungen um einen Ausbildungsplatz den gesetzlichen Zivildienst ableistet.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller
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