CPM Steuerberater News
Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
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Aufmerksamkeiten für Geschäftskunden bis 40 € einfach absetzen
Aufgrund einer bundeseinheitlich abgestimmten Verfügung durch die Oberfinanzdirektion Frankfurt (Az: S 2297b A-1St 222) soll es zu einer deutlichen Erleichterung im Geschäftsleben kommen:
Sachleistungen, die auch im gesellschaftlichen Verkehr üblicherweise ausgetauscht werden und zu keiner ins Gewicht fallenden Bereicherung führen, müssen als bloße Aufmerksamkeiten zukünftig nicht der Pauschalsteuer unterworfen werden noch muss der Empfänger sie versteuern. Aufmerksamkeiten sind dabei Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 40 Euro pro Jahr.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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