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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (91 Worte)

Vorsteuer bei Finanz- und Versicherungsumsätzen

Im vorerst gescheiterten Jahressteuergesetz 2013 sollte folgende Regelung in Kraft treten:

Für gemäß § 4 Nr. 11 UStG steuerfreie Umsätze aus Finanzdienstleistungs- bzw. Versicherungsvertreter/ -maklertätigkeiten ist zukünftig ein Vorsteuerabzug möglich, wenn der Leistungsempfänger außerhalb der europäischen Gemeinschaft ansässig ist. Gleiches gilt auch, wenn die Leistung unmittelbar mit Gegenständen verbunden ist, die der Ausfuhr aus der europäischen Gemeinschaft dienen.

Bislang war für solche steuerfreien Leistungen kein Vorsteuerabzug möglich.

Diese Regelung wird ab Verkündung des Jahressteuergesetzes (JStG) 2013 in Kraft treten, da über diesen Punkt wohl Konsens bestand.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Freitag, 29. März 2024

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